Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, finden die vorliegenden Bestimmungen Anwendung. Sie werden mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die RC Tritec oder mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme einer schriftlichen Offerte von RC Tritec durch den Kunden verbindlich.
1.2 Vertragsänderungen, Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie jegliche Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form.
2. Gegenstand und Umfang der Leistung von RC Tritec
2.1 Gegenstand und Umfang der geschuldeten Leistung werden ausschliesslich durch die schriftliche, vom Kunden akzeptierte Offerte von RC Tritec bzw. die von RC Tritec schriftlich bestätigte Bestellung des Kunden bestimmt.
2.2 Änderungen und Ergänzungen des Gegenstandes oder des Umfanges der geschuldeten Leistung sind ohne schriftliche Bestätigung von RC Tritec unverbindlich.
2.3 RC Tritec ist ermächtigt, Änderungen oder Ergänzungen an den vereinbarten Leistungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese für den Kunden keine Preiserhöhung bewirken.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde gewährt der RC Tritec Zugang zu allen Informationen und Unterlagen, welche von der RC Tritec zur Erfüllung ihrer Leistung benötigt werden. Darunter fallen sowohl betriebsinterne Informationen und Unterlagen als auch Informationen und Unterlagen von Lieferanten. Der Kunde sorgt für deren Vollständigkeit und Richtigkeit.
4. Pflichten der RC Tritec
4.1 Die RC Tritec ist zur Geheimhaltung aller ihr bekannt gewordenen Informationen verpflichtet.
4.2 Die RC Tritec verpflichtet sich, die vertraglich übernommenen Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt sowie unter Beachtung der vom Kunden schriftlich erteilten Anweisung zu erbringen.
5. Erfüllungszeitpunkt und Annahmeverzug
5.1 Der Erfüllungszeitpunkt wird im Vertrag separat geregelt.
5.2 Wird die RC Tritec durch höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte oder ähnliches, mittelbar oder unmittelbar betroffen und daher ihre Leistung erheblich erschwert oder verunmöglichst, so ist sie berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufszeit hinzuschieben.
5.3 Der Kunde kommt in Annahmeverzug, wenn er die Annahme der angebotenen Produkte verweigert oder die ihm gemäss Punkt 3 oder sonstige obliegenden Mitwirkungspflichten unterlässt oder verzögert.
5.4 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, so kann die RC Tritec für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung und Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen verlangen.
5.5 RC Tritec ist ermächtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen oder die Erfüllung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen.
6. Zahlungsbedingungen
Die von RC Tritec gestellten Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, etc. zur Zahlung fällig, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde. Hält der Kunde einen Zahlungstermin nicht ein, so ist er ohne weitere Mahnung ab Fälligkeitsdatum in Verzug.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Für Kunden hergestellte oder bestellte Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von RC Tritec.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, RC Tritec bei Massnahmen zum Schutz ihres Eigentums zu unterstützen; RC Tritec ist insbesondere ermächtigt, die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde trifft alle Massnahmen damit der Eigentumsvorbehalt weder aufgehoben noch beeinträchtigt wird.
8. Haftung
Die RC Tritec lehnt jegliche Haftung ab. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, welche von der RC Tritec vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
9. Gewährleistung
9.1 Der Kunde hat Beanstandungen innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Feststellung schriftlich und als solche bezeichnet anzuzeigen.
9.2 Bei festgestellten Mängeln hat der Kunde einzig das Recht, von RC Tritec die Verbesserung bzw. Beseitigung des Mangels innert angemessener Frist zu verlangen. RC Tritec kann nach eigenem Ermessen und mit befreiender Wirkung anstelle der Nachbesserung auch Ersatzlieferung vornehmen.
9.3 Sämtliche Ansprüche des Kunden verjähren mit Ablauf eines Jahres. Zudem erlöschen sämtliche Ansprüche des Kunden spätestens mit Ablauf eines Jahres seit Erbringen der Leistung bzw. Teilleistung durch RC Tritec wenn der Kunde seine Forderung nicht innert dieser Frist schriftlich bei RC Tritec angemeldet und beziffert hat. Eine Leistung bzw. eine Teilleistung ist mit jedem Versand bzw. jeder Übergabe oder Ablieferung eines Arbeitsergebnisses, eines Produktes, oder eines Resultates, Zwischenresultates oder Ergebnisses an den Kunden erbracht.
10. Garantieleistung
10.1 Soweit RC Tritec für eine bestimmte Dauer eine Garantie zusichert, wird RC Tritec während dieser Zeit Mängel an Leistungen von RC Tritec kostenlos beheben, soweit RC Tritec diese Mängel zu verantworten hat. Die Garantiezeit läuft, wenn nichts anderes bestimmt ist, ab Anfang des Versands bei RC Tritec. Die Garantiezeit läuft für jede Teillieferung separat.
10.2 Mängel dürfen ausschliesslich von RC Tritec behoben werden. Versucht der Kunde allfällige Mängel zu beheben oder zieht er dazu Dritte bei, verfällt die Garantie ohne weiteres. Die Garantie verfällt sodann, wenn der Kunde beim Auftreten eines Mangels nicht alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und RC Tritec nicht uneingeschränkt Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
10.3 Auch wenn der Kunde die Garantieleistung beansprucht, so schuldet er dennoch den vollen vereinbarten Preis. Abzüge sind unzulässig.
11. Originaltext
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch in andere Sprachen übersetzt werden. Als verbindlicher Text im Falle von Meinungsverschiedenheiten gilt jedoch nur die deutsche Fassung.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des individuellen Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, bewirkt dies nicht die Ungültigkeit des Vertrages. In diesem Falle gilt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die dem Willen der Parteien und dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages bestmöglich dient.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
13.1 Erfüllungsort ist am Sitz der RC Tritec, in CH-9053 Teufen, Schweiz.
13.2 Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist nicht anwendbar.
13.3 Für alle sich ergebenden Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand CH-9053 Teufen, Schweiz.
13.4 Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist CH-9053 Teufen, Schweiz.
13.5 RC Tritec hat indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht an seinem Wohnsitz oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
01. Januar 2019